Hinweis Schulanmeldung Grundschule
Liebe Eltern,
bitte lassen Sie sich nicht verunsichern!
Derzeit erhalten wir eine Vielzahl von Anrufen bezüglich der Thematik: "Schulanmeldung an der Grundschule".
Keineswegs ist es so, dass Sie durch die Registrierung an Ihrer örtlichen Schule den Platz bei uns verlieren oder genötigt sind, sich bis zum 15.09. des Vorjahres der Einschulung vollumfänglich zu entscheiden.
Laut SOGS Paragraph 3 Abs. 3 teilen Sie Ihrer örtlichen Schule des Schulbezirks schriftlich mit, dass Sie Ihr Kind an einer Schule in freier Trägerschaft angemeldet haben. Sollte Ihre Wahl noch nicht fest stehen, melden Sie sich bitte einfach ebenso bei Ihrer örtlichen Schule und entscheiden dann im Laufe der Zeit nach Bauchgefühl, wo Sie Ihr Kind sehen.
Bei der Anmeldung (Registrierung) an Ihrer örtlichen Schule geht es, wie auch im Schulgesetz geschrieben, REIN UM STATISTISCHE ZWECKE (Schulaufsicht, Überwachung der Schulpflicht usw.) Nach der Listung Ihres Kindes, steht Ihnen im Freistaat Sachsen das Recht auf freie Schulwahl zu.
Wir bitten darum zu bedenken, dass Schulen in freier Trägerschaft oftmals mit dem Warteplatzsystem arbeiten und nur eine frühzeitige, verbindliche Anmeldung Ihrem Kind den Platz sichert. Sollten Sie an einer anderen Stelle Schweigepflichtsentbindungen unterschrieben haben, können selbige jederzeit widerrufen werden.
Wir hoffen Ihnen hiermit ein wenig den Druck genommen zu haben und freuen uns auf die gemeinsame Zeit mit Ihrer Familie !
Alles Gute
Ihre Teams der Grundschulen der SIS